Für das Angebot von Unterkunftsleistungen in Privathaushalten ist folgendes erforderlich:

Im Besitz eines gültigen Beschlusses über die Bewilligung des Angebots gastgewerblicher Dienstleistungen in Privathaushalten zu sein. Der Antrag auf Beschlussfassung ist an das Staatsverwaltungsamt in der Gespanschaft Istrien – Zweigstelle Pula, Wirtschaftsamt, SPLITSKA 14, 52100 PULA. Tel: 052/371-182. zu stellen.

Beim Objekteingang ist ein Schild mit der Angabe über die Art und Kategorie des Objekts auszuhängen (Standardschild). Die berechtigte Firma für die Herstellung von Standardschildern sind:

  1. Greis d.o.o., Most Raša bb, 52223 Raša, t. 0911852287, e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
  2. Negras d.o.o., Županićeva 6, 52440 Poreč, t. 052 431046;
  3. Kordun - marketing d.o.o. Matka Laginje 10, 47000 Karlovac, t. 047 645561, e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
  4. Jaguar d.o.o., Hrvojeva 6, 21000 Split, t. 021 343888, e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
  5. Binar d.o.o., Livanjska 12, 21000 Split, t. 021 344442, e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
  6. Robi, obrt za usluge reklamiranja i pranje automobila, vl. Vesela Mikić, Put Nina 129a, 23000 Zadar, t. 023 220655, e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
  7. Tramax d.o.o., Mažuranićevo šetalište 26, 21000 Split, t. 021 548808, e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;
  8. Skripta tisak d.o.o., F. Kuhača 12, 31000 Osijek; tel: 031/203-900, fax: 031/215-960; e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  9. Condor B&B d.o.o., Križine 8, 21000 Split; tel: 021/460-143, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Ein Zahlencode ist beim Eingang in die Unterkunftseinheit anzubringen, falls sich im Objekt mehrere Unterkunftseinheiten befinden sollten.

Ausgehängte Preisliste in jeder Unterkunftseinheit. Die Preisliste muss in euro angegeben sein und alle angebotenen Dienstleistungen sowie Informationen zur Zahlung der Aufenthaltsgebühr enthalten.

Sichtbar ein Schild auszeichnen, das Servieren bzw. Konsum von Alkohol durch Personen unter 18 Jahren verbietet.

Den Gästen Rechnungen für die erbrachte Leistung ausstellen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten: Rechnungsnummer und Datum, Name (Bezeichnung), Adresse und persönliche Identifikationsnummer des Dienstleisters (Vermieters), der die Rechnung ausgestellt hat; Vor- und Nachname / Name der Person, für die die Dienstleistung erbracht wurde; Menge und üblicher Handelsname der ausgestellten Ware sowie Art und Menge der erbrachten Dienstleistungen (z. B. 2 Übernachtungen); der Gesamtbetrag der Gebühr. Obligatorisch folgendes angeben: Hinweis: Gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit. Die Rechnung wird in 2 Ausfertigungen ausgestellt und muss nicht fiskalisiert werden.

Ein Evidenzbuch über den Umsatz ist zu führen.

Eine Information über die Art, wie Beschwerden zu erheben sind, ist gut sichtbar auszuhängen.Unter anderem ist es notwendig über den Nachweis über die Absendung der Antwort auf die Beschwerde (Rückschein) zu verfügen und Beschwerden ein Jahr aufzubewahren. Eine Beschwerdevorlage können Sie über den Link übernehmen:

Prigovor HRV

Prigovor IT

Prigovor ENG

Prigovor DE

 

Sonstige Antragsformulare für die Kategorisierung können über den folgenden Link heruntergeladen werden

Gültige Vorschriften im Bereich Tourismus und Gastronomie finden Sie unter dem folgenden Link

Ostale obrasce za podnošenje zahtjeva za kategorizaciju moguće je preuzeti putem slijedeće poveznice.

Zakon o ugostiteljskoj djelatnosti

Važeći propisi iz oblasti turizma i ugostiteljstva dostupni su na poveznici. 

 

Aufenthaltesgebühr

Vermieter (Haushaltsdienstleister) müssen für Haupt- und Zustellbetten eine pauschale Aufenthaltsgebühr zahlen. Zahlungsbelege mit allen Informationen zur Zahlung der Aufenthaltsgebühr in einer Pauschale finden Sie auf der Website www.evisitor.hr unter dem Abschnitt Finanzen – Einzahlungsschein.

Touristensteuergesetz

 

Mitgliedsbeiträge für Touristenverbände

Gemäß dem Gesetz über die Mitgliedsbeiträge für Tourismusverbände (Amtsblatt  52/19) sind Vermieter (Haushaltsdienstleister) verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag für Touristen in Höhe von  5,97 €/45,00 kuna pro Bett für Basisbetten und für Zustellbetten den angegebenen Betrag  um 50% pro Bett reduziert (Amtsblatt 14 / 20) zu zahlen. Die Pauschale des Mitgliedsbeitrags für Touristen kann sofort bis zum 31. Juli des laufenden Jahres oder in drei gleichen Zahlungsraten gezahlt werden, wobei die erste Rate am 31. Juli, die zweite am 31. August und die dritte am 30. September des  laufenden Jahres fällig wird. Die Mitgliedsbeiträge für Touristen werden der Steuerbehörde über das Formular TZ 2 übermittelt, das in der Buchhandlung erhältlich ist oder von der Website heruntergeladen werden kann.

Die Frist für die Einreichung des Formulars TZ 2 bei der zuständigen Steuerbehörde endet am 15. Januar des laufenden Jahres für den Abrechnungszeitraum des laufenden Jahres und nach Angaben des Vorjahres (maximale Anzahl der Betten aus dem Vorjahr, Höhe der Einnahmen aus dem vorherigen Jahr). Personen, die im laufenden Jahr zum ersten Mal eine Entscheidung über die Genehmigung zur Erbringung von Catering-Dienstleistungen im Haushalt erhalten, reichen das Formular TZ 2 innerhalb von 15 Tagen nach Vollstreckung der Entscheidung ein und zahlen den jährlichen Mitgliedsbeitrag einmalig bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. 

Die IBAN für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags für Touristen lautet: HR2310010051723527154, Modell HR67; Verwendungszweck: OIB /Persönliche Identifikationsnummer des Vermieters – Person auf die der Beschluss lautet.

Gesetz über Mitgliedsbeiträge für Tourismusverbände 

 

Pauschalsteuer auf Mieteinnahmen und Mehrwertsteuer

Vermieter, die mit in anderen EU-Ländern ansässigen Agenturen (z. B. Booking.com) zusammenarbeiten, sind verpflichtet, auf die erbrachte Dienstleistung (Provision) gemäß Artikel 154 Absatz 4 der Mehrwertsteuer Verordnung (Amtsblatt 79 / 13 und 85/13) eine Mehrwertsteuer (in Höhe von 25%)  zu zahlen. Gemäß Artikel 75 Absatz 1 Nummer 6 des genannten Gesetzes ist ein Steuerpflichtiger - ein privater Vermieter mit Sitz im Land - verpflichtet, die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen, wenn seine Dienstleistungen von einem Steuerpflichtigen erbracht werden, in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt. Anweisungen der Steuerbehörde für Bürger - Zahler der Mieteinkommensteuer sind hier verfügbar.

 

Verpflichtung zur An- und Abmeldung von Gästen im Polizeirevier

Die Bedingungen für die Gewährung der Einreise, des Aufenthalts und der Arbeit von Ausländern sind in den Bestimmungen des Ausländergesetzes (Amtsblatt 133/20), des Gesetzes über die Bürger der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und ihrer Familienangehörigen ( Amtsblatt 66/19)., 53/20, 144/20) und der dazugehörigen untergesetzlichen Vorschriften.

Drittstaatsangehörige (Nicht-EWR-Staatsangehörige) können sich für einen kurzen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen in der Republik Kroatien aufhalten (90 Tage Aufenthalt können ein- oder mehrmals verwendet werden). Ein Drittstaatsangehöriger muss während seines kurzen Aufenthalts eine registrierte Unterkunft haben. Die Unterkunft muss von einer juristischen oder natürlichen Person gemeldet werden, die einem Drittstaatsangehörigen innerhalb eines Tages nach Ankunft des Drittstaatsangehörigen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat.

Die An- und Abmeldung von Touristen beim Polizeirevier erfolgt ausschließlich elektronisch über das eVisitor-System.

Der Unterkunft-Dienstleister im Sinne von Artikel 177 Absatz 1. des Ausländergesetzes (Amtsblatt 133/20) lautet: "... Die Unterbringung eines Drittstaatsangehörigen während eines kurzen Aufenthalts ist meldepflichtig, seitens der juristischen und natürlichen Person, die dem Ausländer eine Unterbringung gewährt hat (Unterkunft-Dienstleister), innerhalb eines Tages nach der Ankunft des Ausländers. "- ist verpflichtet, den Antrag innerhalb von 24 Stunden zu stellen. Verstöße gegen diese Bestimmungen führen zu einer Geldstrafe von 300,00 bis 2.000,00 HRK für die natürliche Person oder von 5.000,00 bis 7.000,00 HRK für die juristische Person und von 500,00 bis 3.000,00 HRK für die verantwortliche Person in einer juristischen Person.

Der Unterkunftsanbieter ist verpflichtet, bei Kenntnisnahme oder Feststellung von ungesetzlichen Tätigkeiten seitens der Gäste, oder bei einer Nutzung des kurzfristigen Aufenthalts, die nicht dem Zweck entspricht (illegale Arbeit, illegaler Aufenthalt und Ähnliches), darüber die zuständige Ministerialabteilung zu benachrichtigen, widrigenfalls begeht er das Vergehen der Hilfeleistung bei illegaler Migration bzw. die Straftat der „Illegalen Beschäftigung“ nach § 135 des Strafgesetzes (Amtsblatt NN 125/11, 144/12).

 

Vorstellung des Unterkunftsobjekts auf der Webseite der Tourismusverband

Wenn Sie Ihr Unterkunftsobjekt auf unseren Webseiten vorstellen möchten, übermitteln Sie es uns persönlich info per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), zusammen mit 9 qualitativ hochwertigen Fotos (Exterieur, Interieur – Küche, Badezimmer, Schlafzimmer/Zimmer für jedes einzelne Apartment/Zimmer). 

 

Tourismusaufsicht

Um Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von gastgewerblichen Aktivitäten, der Darbietung von gastgewerblichen Diensten und nicht registrierten gastgewerblichen Aktivitäten oder Diensten (z. B. „schwarz“ Vermietung von Unterkunftskapazitäten) zu vermeiden, können alle Unregelmäßigkeiten an die Tourismusaufsicht, wirkend beim Staatsaufsichtsbehörde, gemeldet werden und die Inspektionsaufsicht wird so im Bereich der Anwendung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften handeln, mit der die Art und Weise und die Bedingungen festgelegt sind, unter denen juristische und natürliche Personen gastgewerbliche Aktivitäten ausüben oder gastgewerbliche Dienste erbringen und / oder Dienstleistungen im Tourismus erbringen

Einsicht in andere Gesetze, die den Bereich Tourismus und Gastronomie regeln, mit Betonung auf dem Gesetz über die Ausübung von Dienstleistungen im Tourismus und dem Gesetz über die Gastronomie, kann über den Link erfolgen..

 

Datenschutz

Vermieter (Haushaltsdienstleister) sind verpflichtet, Touristen über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren, um Touristen im eVisitor-System zu registrieren. Hinweise in verschiedenen Sprachen können übernommen werden:

Prikupljanje osobnih podataka - hrvatski

Prikupljanje osobnih podataka - talijanski

Prikupljanje osobnih podataka - engleski

Prikupljanje osobnih podataka - njemački

Prikupljanje osobnih podataka - slovenski

Prikupljanje osobnih podataka - francuski

Prikupljanje osobnih podataka - ruski

Prikupljanje osobnih podataka – češki 

 

Für Vermieter

Für Bootseigner

Ferienhaus

Tourismusamt

Ližnjan Tourist Board

Krasa 7
52204 Ližnjan
Tel: +385 (0)52 578 426
E-mail: 
info@liznjaninfo.hr 
tic@liznjaninfo.hr 

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